Der Stiftungsrat besteht aus dem Vorsitzenden, zehn weiteren ehrenamtlichen Mitgliedern und dem Sozialdezernenten der Stadt Freiburg. Die Mitglieder des Stiftungsrats sind Bürger_innen der Stadt Freiburg. Sie werden vom Gemeinderat der Stadt Freiburg in das Gremium gewählt. Der Stiftungsrat wird nach Ablauf von fünf Jahren neu bestimmt.
Der Stiftungsrat legt die Grundsätze und Arbeitsprogramme im Rahmen der Aufgaben nach § 2 der jeweiligen Stiftungssatzung fest und überwacht deren Einhaltung. Das Gremium beschließt den Stiftungshaushalt und entscheidet in sämtlichen grundsätzlichen und finanziell bedeutenden Angelegenheiten.
Donnerstag, 04. April 2025
Dienstag, 08. Juli 2025
Dienstag, 14. Oktober 2025
Donnerstag, 11. Dezember 2025
Die Sitzungen des Stiftungsrates sind grundsätzlich öffentlich und finden grundsätzlich in der Stiftungsverwaltung Freiburg,
Adelhauser Kloster, Adelhauser Straße 33, 79098 Freiburg statt.
Für den Stiftungsrat der Michael-Denzlinger-Stiftung ist in der Satzung Folgendes bestimmt:
Auch hier ist der Oberbürgermeister der Stadt Freiburg kraft seines Amtes Stiftungsratsvorsitzender. Sein Stellvertreter ist der Ortsvorsteher von Freiburg-Hochdorf. Fünf ehrenamtliche Mitglieder des Stiftungsrates werden auf Vorschlag des Ortschaftsrates Freiburg-Hochdorf vom Gemeinderat der Stadt Freiburg für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Die Sitzungen des Stiftungsrates sind grundsätzlich öffentlich und finden in der Regel im Michael-Denzlinger-Haus, Hochdorfer Str. 2, 79108 Freiburg-Hochdorf statt.