FAQ Stipendien

Frequently asked questions

Folgend beantworten wir Ihre Fragen zu den Stipendien der Dr.-Leo-Ricker-Stiftung und der Adelhausenstiftung.

Sollten Sie weitere Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an. Wir unterstützen Sie sehr gerne!

Allgemeine Informationen

Wer ist Fördergeber des Stipendiums?

Unter dem Dach der Stiftungsverwaltung Freiburg werden insgesamt sechs kommunale Stiftungen verwaltet. Zwei der Stiftungen, die Adelhausenstiftung und die Dr.-Leo-Ricker-Stiftung, engagieren sich für die Ausbildung junger engagierter und motivierter Studierender und vergeben Stipendien.

Die Adelhausenstiftung fördert satzungsgemäß ausschließlich katholische Frauen. Männliche Studierende und nicht-katholische Studierende werden über die Dr.-Leo-Ricker-Stiftung gefördert.

Muss ich mich für die Aufnahme in das Stipendienprogramm einer Stiftung entscheiden?

Nein. Sie bewerben Sich allgemein für ein Stipendium.

Voraussetzungen für die Aufnahme in das Stipendienprogramm

Wo muss ich studieren, um in das Stipendienprogramm aufgenommen zu werden?

Wir vergeben Stipendien an Studierende der Universität Freiburg, der Musikhochschule Freiburg und der Pädagogischen Hochschule Freiburg. Außerdem unterstützen wir Doktoranden der Universität Freiburg sowie der Evangelischen Hochschule Freiburg und der Katholischen Hochschule Freiburg.

Muss ich in einem bestimmten Fach studieren, um in das Stipendienprogramm aufgenommen zu werden?

Nein. Die Vergabe des Stipendiums ist nicht auf bestimmte Studienfächer beschränkt.

Ich möchte mit dem Studium beginnen. Kann ich mich direkt um ein Stipendium bewerben?

Nein. Die Stipendien werden nicht an Studienanfänger vergeben. Voraussetzung für die Gewährung eines Stipendiums ist, dass das Ende Ihres Studiums innerhalb des Förderzeitraums liegt, d.h. Sie müssen Ihren Abschluss innerhalb der nächsten 24 Monate erreichen.

Ich bin Doktorand. Kann ich mich um ein Stipendium bewerben?

Ja. Wir vergeben Stipendien sowohl an Studierende als auch an Promovierende.

Gibt es eine Altersgrenze, die ich berücksichtigen muss?

Nein. Sie können sich für das Stipendium altersunabhängig bewerben.

Ich habe keinen sehr guten Notendurchschnitt. Kann ich mich trotzdem um ein Stipendium bewerben?

Ja. Wir erwarten gute bis sehr gute Leistungen im Studium, wissen aber auch, dass es äußere Umstände geben kann, die dazu führen, dass Leistungen nicht immer vollständig abgerufen werden können. Ebenso bedeutsam wie gute Studienleistungen ist für uns soziales Engagement. Beide Bereiche werden bei der Auswahl der Stipendiat_innen berücksichtigt.

Höhe des Stipendiums

Welche Höhe hat das Stipendium?

Im Rahmen des Stipendiums erhalten Sie eine monatliche Förderung in Höhe von max. 500 Euro.

Sind auch Teilstipendien mit geringerer Förderung möglich?

Ja. Es sind auch Teilstipendien möglich. Sollten Sie hierfür bewerben, vermerken Sie dies bitte in Ihren Bewerbungsunterlagen.

Gibt es eine Rückzahlungsverpflichtung?

Nein. Die Förderleistung durch das Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden.

Förderzeitraum

Für welchen Zeitraum kann ich ein Stipendium erhalten?

Das Stipendium wird für max. 24 Monaten gewährt. Innerhalb dieses Zeitraumes muss das Studium/die Promotion abgeschlossen werden.

Kann ich mich zwei- und mehrmals bewerben?

Wenn Sie bereits ein Stipendium erhalten haben, ist keine weitere Förderung vorgesehen.

Ausländische Studierende

Ich bin ausländischer Studierender. Kann ich mich um ein Stipendium bewerben?

Ja. Sie können sich unabhängig von Ihrer Herkunft und Ihrer Nationalität für ein Stipendium bewerben.

Kann ich die Bewerbung in meiner Muttersprache oder in Englisch einreichen?

Nein. Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung in deutscher Sprache verfasst sein muss.

Kann ich Zeugnisse und andere Dokumente in meiner Muttersprache oder in Englisch einreichen?

Nein. Ausländische Zeugnisse und Gutachten müssen übersetzt sein. Bitte reichen Sie in diesen Fällen auch das Originaldokument mit ein. Wir können Ihre Bewerbung leider nicht berücksichtigen, wenn Übersetzungen ausländischer Dokumente fehlen.

Bewerbungsverfahren Studierende

Wann kann ich mich bewerben?

Die Bewerbung muss bis zum 15. September eingereicht werden. Es zählt der Poststempel. Bewerbungen, die zu einem späteren Zeitpunkt oder unterjährig eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden.

Woher weiß ich, dass meine Bewerbung fristgerecht eingegangen ist?

Sobald Ihre Bewerbung hier eingegangen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.

Zu welchem Zeitpunkt erhalte ich das Stipendium?

Das Stipendium wird immer zum 1. Januar des Folgejahres gewährt. Es kann auch für einen späteren Zeitpunkt beantragt und gewährt werden, wenn zunächst andere finanzielle Ressourcen vorhanden sind. Bitte beachten Sie, dass auch in diesem Fall die Bewerbungsfrist zum 15. September des Vorjahres gilt.

Welche Unterlagen muss ich die Bewerbung einreichen?

  • Ihre Bewerbungsunterlagen müssen Ihre Kontaktdaten (Namen, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail) enthalten. 
  • Wir erwarten einen tabellarischen Lebenslauf mit der Angabe Ihrer Konfession. 
  • Der Bewerbung ist eine gültige Immatrikulationsbescheinigung beizulegen sowie Kopien Ihrer Universitäts-/Hochschulzeugnisse. 
  • Um beurteilen zu können, in welchem zeitlichen Rahmen Sie ihr Studium beenden werden, benötigen wir einen Zeitplan für den Abschluss des Studiums. 
  • Zudem erwarten wir ein Gutachten einer Professorin/eines Professors, aus dem neben Ihrer fachlichen Qualifikation und Informationen zu Ihren Studienleistungen auch etwas zur Förderwürdigkeit Ihrer Person ausgesagt wird. 
  • Teil Ihrer Bewerbung ist außerdem ein persönlich verfasstes Schreiben, aus dem sowohl Ihre persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse hervorgehen als auch eine Darstellung erfolgt, aus welchen Gründen wir Sie für ein Stipendium auswählen sollten. 
  • Außerdem legen Sie der Bewerbung bitte die unterschriebenen Förderrichtlinien bei.

Bitte reichen Sie ausschließlich Kopien ein, da wir Ihnen die Unterlagen bei Beendigung des Auswahlverfahrens nicht zurückschicken werden.

Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung in deutscher Sprache verfasst sein muss. Ausländische Zeugnisse und Bescheinigungen müssen übersetzt sein. Bitte reichen Sie in diesen Fällen auch das Originaldokument mit ein.

Kann ich fehlende Unterlagen nachreichen?

Nein. Es werden ausschließlich vollständige Bewerbungen berücksichtigt.

Bewerbungsverfahren Doktoranden_innen

Wann kann ich mich bewerben?

Die Bewerbung muss bis zum 15. September eingereicht werden. Es zählt der Poststempel. Bewerbungen, die zu einem späteren Zeitpunkt oder unterjährig eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden.

Woher weiß ich, dass meine Bewerbung fristgerecht eingegangen ist?

Sobald Ihre Bewerbung hier eingegangen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.

Zu welchem Zeitpunkt erhalte ich das Stipendium?

Das Stipendium wird immer zum 1. Januar des Folgejahres gewährt. Es kann auch für einen späteren Zeitpunkt beantragt und gewährt werden, wenn zunächst andere finanzielle Ressourcen vorhanden sind. Bitte beachten Sie, dass auch in diesem Fall die Bewerbungsfrist zum 15. September des Vorjahres gilt.

Welche Unterlagen muss ich als Doktorand_in einreichen?

  • Ihre Bewerbungsunterlagen müssen Ihre Kontaktdaten (Namen, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail) enthalten. 
  • Außerdem erwarten wir einen tabellarischen Lebenslauf und der Angabe Ihrer Konfession. 
  • Der Bewerbung ist eine Kopie Ihres Abschlusszeugnisses beizulegen sowie die Registrierung/Anmeldung Ihrer Dissertation. 
  • Um beurteilen zu können, in welchem zeitlichen Rahmen Sie Ihre Dissertation abschließen werden, bitten wir um einen Zeitplan. 
  • Zudem erwarten wir ein Gutachten Ihrer betreuenden Professorin/ihres betreuenden Professors, aus dem neben Ihrer fachlichen Qualifikation auch etwas zur Förderwürdigkeit Ihrer Person ausgesagt wird. 
  • Bitte legen Sie Ihrer Bewerbung ein 3-seitiges Kurzexposé der Dissertation bei. 
  • Teil Ihrer Bewerbung ist außerdem ein persönlich verfasstes Schreiben, aus dem sowohl Ihre persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse hervorgehen als auch eine Darstellung erfolgt, aus welchen Gründen wir Sie für ein Stipendium auswählen sollten. 
  • Außerdem legen Sie der Bewerbung bitte die unterschriebenen Förderrichtlinien bei.

Bitte reichen Sie ausschließlich Kopien ein, da wir Ihnen die Unterlagen bei Beendigung des Auswahlverfahrens nicht zurückschicken werden.

Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung in deutscher Sprache verfasst sein muss. Ausländische Zeugnisse und Bescheinigungen müssen übersetzt sein. Bitte reichen Sie in diesen Fällen auch das Originaldokument mit ein.

Kann ich fehlende Unterlagen nachreichen?

Nein. Es werden ausschließlich vollständige Bewerbungen berücksichtigt.

Gutachten

Welche Anforderungen werden an das Gutachten gestellt?

Das Gutachten gibt die Einschätzung einer Professorin/eines Professors wieder, der Sie gut kennt und Ihre Leistungsfähigkeit im Studium sowie Ihr Engagement für das Studienfach beurteilen kann. Hierzu gibt es keine standardisierte Form bzw. keine Vorlage. Das Gutachten ist Teil Ihrer Bewerbung und muss mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden. Eine spätere Abgabe des Gutachtens ist nicht möglich. Bitte weisen Sie Ihre Professorin/Ihren Professor darauf hin, dass Ihre Bewerbung bei separat oder später eingereichten Gutachten nicht berücksichtigt werden kann. Die Gutachten sind grundsätzlich in deutscher Sprache einzureichen. Bei ausländischen Studierenden, die Gutachten von Professor_innen aus Ihren Heimatländern verwenden, ist eine Übersetzung erforderlich. Bitte reichen Sie in diesem Fall auch das Originaldokument mit ein.

Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse

Warum ist es für uns wichtig, dass Sie Informationen zu Ihrer finanziellen Situation machen?

Wir möchten Ihnen mit dem Stipendium die Möglichkeiten geben, sich auf das Studium zu konzentrieren und Ihrem Engagement für das Gemeinwohl nachzugehen, ohne in großem Umfang nebenher für Ihren Lebensunterhalt arbeiten zu müssen. Gleichzeitig möchten wir sicherstellen, dass möglichst viele Studierende von den Stipendien profitieren können, bei denen ein wirtschaftlicher Bedarf vorliegt.

Im Rahmen des Auswahlverfahrens prüfen wir daher Ihre finanziellen Verhältnisse. In diesem Zusammenhang stellen wir fest, ob eine entsprechende Bedürftigkeit vorliegt, die die Gewährung eines Stipendiums rechtfertigt. Hierbei geht es nicht darum, Einkünfte unter einem gewissen festgelegten Betrag zur Verfügung zu haben. Wir prüfen im jeweiligen Einzelfall, ob Ihre Einkünfte (z.B. Unterstützung durch die Familie, BAFöG, Förderung durch andere Stipendien, Verdienst aus Mini-Job etc.) ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Hierbei berücksichtigen wir die jeweiligen individuellen Rahmenbedingungen, z.B. wenn Sie für Kinder sorgen oder hohe Kosten mit dem Studium verbunden sind.

Sollte sich Ihre finanzielle Situation im Verlauf des Studiums verändern, gehen wir davon aus, dass Sie uns diese Veränderung umgehend mitteilen.

Ich beziehe BAFöG bzw. habe ich einen entsprechenden Antrag gestellt. Kann ich mich trotzdem für das Stipendium bewerben?

Ja. Der Bezug von BAFög ist parallel zum Stipendium möglich. Wir berücksichtigen diese Einnahme bei der Prüfung Ihrer wirtschaftlichen Situation und bieten Ihnen ggfs. ein Teilstipendium mit einer reduzierten Fördersumme an.

Darf ich zusätzlich zum Stipendium einen monatlichen Verdienst haben?

Ja. Sie dürfen im Rahmen eines Mini-Jobs einen zusätzlichen Verdienst haben. Dieses Einkommen berücksichtigen wir bei der Prüfung Ihrer finanziellen Situation. Mit dem Stipendium wollen wir Sie allerdings von der zusätzlichen Arbeit befreien und Ihnen mehr Zeit für Ihr Studium sowie für Ihr soziales Engagement ermöglichen.

Ich erhalte bereits ein Stipendium. Kann ich mich um ein paralleles Stipendium der Adelhausenstiftung oder der Dr.-Leo-Ricker-Stiftung bewerben?

Ja. Eine parallele Unterstützung durch ein weiteres Stipendium ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Wir behalten uns im jeweiligen Einzelfall allerdings eine Prüfung Ihrer wirtschaftlichen Situation vor, um beurteilen zu können, inwieweit Sie auf das Stipendium der Adelhausenstiftung oder Dr.-Leo-Ricker-Stiftung tatsächlich angewiesen sind. Die entsprechenden Angaben machen Sie im Rahmen Ihrer Bewerbung.

Sollten Sie im Verlauf des bewilligten Stipendiums ein weiteres Stipendium erhalten, erwarten wir, dass Sie uns die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse mitteilen. In diesem Fall würden wir ebenfalls prüfen, inwieweit Sie nach wie vor tatsächlich auf das Stipendium der Adelhausenstiftung und der Dr.-Leo-Ricker-Stiftung angewiesen sind. In diesen Fällen behalten wir uns eine Reduzierung der monatlichen Fördersumme oder gar eine vorzeitige Beendigung des Stipendiums vor.

Auswahlverfahren

Worauf kommt es bei der Auswahl der Bewerbungen an? Welche Kriterien werden hierbei berücksichtigt?

Im Auswahlverfahren werden ausschließlich vollständige Bewerbungen berücksichtigt.

Bei der konkreten Auswahl der Studierenden für das Stipendienprogramm werden sowohl Ihre Leistungen im Studium, Ihre wirtschaftliche Situation sowie Ihr ehrenamtliches/soziales Engagement berücksichtigt.

Wie werden die Stipendiaten ausgewählt? Wer trifft die Entscheidung über die Auswahl der Stipendiaten?

Alle Bewerbungen werden der Stipendienvergabekommission zur Auswahl vorgelegt. Anhand der oben genannten Kriterien entscheidet dieses Gremium über die Aufnahme in das Stipendienprogramm.

Wann bekomme ich die Information, ob ich für ein Stipendium ausgewählt wurde?

Die Stipendienvergabekommission tagt in der Regel im November. Spätestens Mitte Dezember erhalten Sie von uns eine Rückmeldung über eine mögliche Förderung.

Erhalte ich eine individuelle Rückmeldung, wenn meine Bewerbung nicht berücksichtigt wird?

Jede_r Bewerber_in wird über die Auswahl der Stipendienvergabekommission informiert. Bitte haben Sie bei einer Absage Verständnis dafür, dass wir Ihnen bei der Vielzahl der Bewerbungen keine individuelle Rückmeldung geben können.

Studieren im Ausland

Ich beabsichtige, ein oder mehrere Semester im Ausland zu studieren. Kann ich in dieser Zeit die Förderung der Adelhausenstiftung oder Dr.-Leo-Ricker-Stiftung erhalten?

Ja. Voraussetzung für die Gewährung des Stipendiums ist, dass Sie an der Universität Freiburg, der Musikhochschule Freiburg oder der Pädagogischen Hochschule Freiburg immatrikuliert sind. Wir unterstützen ausdrücklich, dass Sie die Möglichkeiten nutzen, die sich Ihnen im Rahmen Ihres Studiums bieten. Sollte hierzu die Möglichkeit eines Auslandsaufenthalts gehören, kann die Förderung durch das Stipendium weiterhin genutzt werden. Wir gehen davon aus, dass Sie uns über Planungen dieser Art informieren, sodass gemeinsam besprochen werden kann, wie mit dem Stipendium in dieser Zeit umgegangen werden soll. Ggfs. kann es auch sinnvoll sein, das Stipendium in diesem Zeitraum pausieren zu lassen, z.B. wenn Sie Unterstützung im Rahmen des ERASMUS-Programmes erhalten.

Austausch

Welche Form der Begleitung gibt es während des Stipendiums?

Wir möchten Sie persönlich kennenlernen und mit Ihnen über den Verlauf Ihres Studiums im Gespräch sein. Hierzu laden wir Sie zweimal jährlich zum Gespräch ein.

Habe ich die Möglichkeit, mit anderen Stipendiaten_innen, die über die Adelhausenstiftung und die Dr.-Leo-Ricker-Stiftung gefördert werden, in Kontakt zu treten?

Um einen Austausch unter Ihnen als Stipendiat_innen zu ermöglichen, laden wir einmal jährlich zum Sommerfest ein. Die Treffen sind wichtiger Bestandteil unseres Selbstverständnisses: Wir möchten Austausch und Begegnung ermöglichen, Vielfalt leben und hierdurch Inspiration und Weiterentwicklung fördern.

Was passiert mit meinen Daten?

Was passiert mit meinen Daten?

Bei der Bearbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gehen wir sorgfältig vor und halten die gesetzlichen Vorgaben der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) ein. Eine ausführliche Darstellung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.