FAQ Stipendien

Frequently asked questions

Folgend beantworten wir Ihre Fragen zu den Stipendien der Dr.-Leo-Ricker-Stiftung und der Adelhausenstiftung.

Sollten Sie weitere Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an. Wir unterstützen Sie sehr gerne!

Allgemeine Informationen

Wer ist Fördergeber des Stipendiums?

Unter dem Dach der Stiftungsverwaltung Freiburg werden insgesamt sechs kommunale Stiftungen verwaltet. Zwei der Stiftungen, die Adelhausenstiftung und die Dr.-Leo-Ricker-Stiftung, engagieren sich für die Ausbildung junger, engagierter und motivierter Studierender und vergeben Stipendien.

Die Adelhausenstiftung fördert ausschließlich katholische Mädchen und junge Frauen. Die Dr.-Leo-Ricker-Stiftung fördert ausschließlich Studierende der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, unabhängig ihrer Konfessionszugehörigkeit oder ihres Geschlechts.

Voraussetzungen für die Aufnahme in das Stipendienprogramm

Wo muss ich studieren, um in das Stipendienprogramm aufgenommen zu werden?

Wir vergeben Stipendien an Studierende der Universität Freiburg, der Pädagogischen Hochschule, Musikhochschule, Evangelischen Hochschule oder Katholischen Hochschule in Freiburg. Außerdem unterstützen wir Doktoranden der Universität Freiburg sowie der Evangelischen Hochschule Freiburg und der Katholischen Hochschule Freiburg.

Muss ich in einem bestimmten Fach studieren, um in das Stipendienprogramm aufgenommen zu werden?

Nein. Die Vergabe des Stipendiums ist nicht auf bestimmte Studienfächer beschränkt.

Ich möchte mit dem Studium beginnen. Kann ich mich direkt um ein Stipendium bewerben?

Nein. Die Stipendien werden nicht an Studienanfänger vergeben. Voraussetzung für die Gewährung eines Stipendiums ist, dass das Ende Ihres Studiums innerhalb des Förderzeitraums liegt, d.h. Sie müssen Ihren Abschluss innerhalb der nächsten 24 Monate erreichen.

Ich bin Doktorand_in. Kann ich mich um ein Stipendium bewerben?

Ja. Wir vergeben Stipendien sowohl an Studierende als auch an Promovierende.

Gibt es eine Altersgrenze, die ich berücksichtigen muss?

Für die Förderung bei der Dr.-Leo-Ricker-Stiftung gilt keine Altersgrenze. 

Die Adelhausenstiftung verfolgt den Satzungsgemäßen Zweck, katholische Mädchen und junge Frauen in der Ausbildung zu fördern. Die Altersgrenze liegt bei 27 Jahren zum Zeitpunkt der Bewerbung, entsprechend ist eine Förderung auf diesen Personenkreis beschränkt.

Ich habe keinen sehr guten Notendurchschnitt. Kann ich mich trotzdem um ein Stipendium bewerben?

Ja. Wir erwarten gute bis sehr gute Leistungen im Studium, wissen aber auch, dass es äußere Umstände geben kann, die dazu führen, dass Leistungen nicht immer vollständig abgerufen werden können. Neben den Studienleistungen berücksichtigen wir deshalb auch soziales Engagement sowie die finanzielle Bedürftigkeit der Bewerber_innen. Bei der Auswahl der Stipendiat_innen betrachten wir die individuelle Gesamtsituation.

Höhe des Stipendiums

Welche Höhe hat das Stipendium?

Im Rahmen des Stipendiums erhalten Sie eine monatliche Förderung in Höhe von max. 500 Euro.

Sind auch Teilstipendien mit geringerer Förderung möglich?

Ja. Es sind auch Teilstipendien möglich. Sollten Sie sich hierfür bewerben, vermerken Sie dies bitte in Ihrer Bewerbung.

Gibt es eine Rückzahlungsverpflichtung?

Nein. Die Förderleistung durch das Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden.

Förderzeitraum

Für welchen Zeitraum kann ich ein Stipendium erhalten?

Das Stipendium wird für max. 24 Monaten gewährt. Innerhalb dieses Zeitraumes muss das Studium/die Promotion abgeschlossen werden.

Kann ich mich zwei- und mehrmals bewerben?

Wenn Sie bereits ein 24monatiges Stipendium der kommunalen Stiftungen erhalten haben, ist keine weitere Förderung vorgesehen.

Wurde Ihre Bewerbung in einem früheren Auswahlverfahren nicht berücksichtigt, können Sie sich jedoch gerne erneut bewerben. Insbesondere dann, wenn sich Ihre persönliche, finanzielle oder akademische Situation verändert hat, freuen wir uns über eine neue Bewerbung im Folgejahr.

 

Ausländische Studierende

Ich bin Studierende_r aus dem Ausland. Kann ich mich um ein Stipendium bewerben?

Ja. Sie können sich unabhängig von Ihrer Herkunft und Ihrer Nationalität für ein Stipendium bewerben.

Kann ich die Bewerbung in meiner Muttersprache oder in Englisch einreichen?

Bitte füllen Sie die Bewerbung im Bewerberportal in deutscher Sprache aus. Angaben und Bewerbungen in anderen Sprachen können im Auswahlverfahren leider nicht berücksichtigt werden.

Kann ich Zeugnisse und andere Dokumente in meiner Muttersprache oder in Englisch einreichen?

Ausländische Gutachten und vergleichbare Nachweise laden Sie bitte zusammen mit einer deutschen Übersetzung im Bewerberportal hoch. Bitte fügen Sie sowohl das Originaldokument als auch die Übersetzung bei. Liegen erforderliche Übersetzungen nicht vor, kann die Bewerbung im Auswahlverfahren möglicherweise nicht berücksichtigt werden.

Bewerbungsverfahren Studierende

Wann kann ich mich bewerben?

Die Bewerbungsphase für die Stipendienprogramme der Adelhausenstiftung sowie Dr.-Leo-Ricker-Stiftung läuft jährlich vom 18. August bis einschließlich 15. September. Bewerbungen können ausschließlich innerhalb dieser vier Wochen über das Bewerberportal auf dieser Webseite erfolgen.

Woher weiß ich, dass meine Bewerbung eingegangen ist?

Sobald Ihre Bewerbung erfolgreich hochgeladen wurde, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.

Ab welchem Zeitpunkt erhalte ich das Stipendium?

Die Förderung ist grundsätzlich auf den erfolgreichen Abschluss des Studiums ausgerichtet. Der Förderbeginn startet in der Regel zum 1. Januar des folgenden Jahres oder zu Beginn des Sommer- bzw. Wintersemesters.

Welche Unterlagen sind für eine Bewerbung erforderlich?

  • Ihre Bewerbungsunterlagen müssen Ihre Kontaktdaten (Namen, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail) enthalten.
  • Wir erwarten einen tabellarischen Lebenslauf mit der Angabe Ihrer Konfession.
  • Über das Portal ist eine gültige Immatrikulationsbescheinigung hochzuladen sowie Kopien Ihrer allgemeinen Hochschulreife (Abitur) und Universitäts-/Hochschulzeugnisse.
  • Zudem erwarten wir ein Gutachten einer Professorin/eines Professors, aus dem neben Ihrer fachlichen Qualifikation und Informationen zu Ihren Studienleistungen auch etwas zur Förderwürdigkeit Ihrer Person ausgesagt wird.
  • Teil Ihrer Bewerbung ist außerdem ein persönlich verfasstes Schreiben, aus dem sowohl Ihre persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse hervorgehen als auch eine Darstellung erfolgt, aus welchen Gründen wir Sie für ein Stipendium auswählen sollten.

Bitte beachten Sie, dass alle Angaben in deutscher Sprache vorgenommen werden müssen.

 

Kann ich fehlende Unterlagen nachreichen?

Nein. Es werden ausschließlich vollständige Bewerbungen berücksichtigt.

Bewerbungsverfahren Doktorand_innen

Wann kann ich mich bewerben?

Die Bewerbungsphase für die Stipendienprogramme der Adelhausenstiftung sowie Dr.-Leo-Ricker-Stiftung läuft jährlich vom 18. August bis einschließlich 15. September. Bewerbungen können ausschließlich innerhalb dieser vier Wochen über das Bewerberportal auf dieser Webseite erfolgen.

Woher weiß ich, dass meine Bewerbung fristgerecht eingegangen ist?

Sobald Ihre Bewerbung hier eingegangen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.

Ab welchem Zeitpunkt erhalte ich das Stipendium?

Die Förderung ist grundsätzlich auf den erfolgreichen Abschluss des Studiums ausgerichtet. Der Förderbeginn startet in der Regel zum 1. Januar des folgenden Jahres oder zu Beginn des Sommer- bzw. Wintersemesters.

Welche Unterlagen sind für eine Bewerbung als Doktorand_in erforderlich?

  • Ihre Bewerbungsunterlagen müssen Ihre Kontaktdaten (Namen, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail) enthalten.
  • Wir erwarten einen tabellarischen Lebenslauf mit der Angabe Ihrer Konfession.
  • Über das Portal ist eine gültige Immatrikulationsbescheinigung hochzuladen sowie Kopien Ihrer allgemeinen Hochschulreife (Abitur) und Universitäts-/Hochschulzeugnisse.
  • Zudem erwarten wir ein Gutachten einer Professorin/eines Professors, aus dem neben Ihrer fachlichen Qualifikation und Informationen zu Ihren Studienleistungen auch etwas zur Förderwürdigkeit Ihrer Person ausgesagt wird.
  • Teil Ihrer Bewerbung ist außerdem ein persönlich verfasstes Schreiben, aus dem sowohl Ihre persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse hervorgehen als auch eine Darstellung erfolgt, aus welchen Gründen wir Sie für ein Stipendium auswählen sollten.

    Bitte beachten Sie, dass alle Angaben in deutscher Sprache vorgenommen werden müssen.

     

Kann ich fehlende Unterlagen nachreichen?

Nein. Es werden ausschließlich vollständige Bewerbungen berücksichtigt.

Gutachten

Welche Anforderungen werden an das Gutachten gestellt?

Das Gutachten gibt die Einschätzung einer Professorin/eines Professors wieder, der Sie gut kennt und Ihre Leistungsfähigkeit im Studium sowie Ihr Engagement für das Studienfach beurteilen kann. Hierzu gibt es keine standardisierte Form bzw. keine Vorlage. Das Gutachten ist Teil Ihrer Bewerbung und muss mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden. Eine spätere Abgabe des Gutachtens ist nicht möglich. Bitte weisen Sie Ihre Professorin/Ihren Professor darauf hin, dass Ihre Bewerbung bei separat oder später eingereichten Gutachten nicht berücksichtigt werden kann. Die Gutachten sind grundsätzlich in deutscher Sprache einzureichen. Bei ausländischen Studierenden, die Gutachten von Professor_innen aus Ihren Heimatländern verwenden, ist eine Übersetzung erforderlich. Bitte reichen Sie in diesem Fall auch das Originaldokument mit ein.

Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse

Warum ist es für uns wichtig, dass Sie Informationen zu Ihrer finanziellen Situation machen?

Wir möchten Ihnen mit dem Stipendium die Möglichkeiten geben, sich auf das Studium zu konzentrieren und Ihrem Engagement für das Gemeinwohl nachzugehen, ohne in großem Umfang nebenher für Ihren Lebensunterhalt arbeiten zu müssen. Gleichzeitig möchten wir sicherstellen, dass möglichst viele Studierende von den Stipendien profitieren können, bei denen ein wirtschaftlicher Bedarf vorliegt.

Im Rahmen des Auswahlverfahrens prüfen wir daher Ihre finanziellen Verhältnisse. In diesem Zusammenhang stellen wir fest, ob eine entsprechende Bedürftigkeit vorliegt, die die Gewährung eines Stipendiums rechtfertigt. Hierbei geht es nicht darum, Einkünfte unter einem gewissen festgelegten Betrag zur Verfügung zu haben. Wir prüfen im jeweiligen Einzelfall, ob Ihre Einkünfte (z.B. Unterstützung durch die Familie, BAFöG, Förderung durch andere Stipendien, Verdienst aus Mini-Job etc.) ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Hierbei berücksichtigen wir die jeweiligen individuellen Rahmenbedingungen, z.B. wenn Sie für Kinder sorgen oder hohe Kosten mit dem Studium verbunden sind.

Sollte sich Ihre finanzielle Situation im Verlauf des Studiums verändern, gehen wir davon aus, dass Sie uns diese Veränderung umgehend mitteilen.

Ich beziehe BAFöG bzw. habe einen entsprechenden Antrag gestellt. Kann ich mich trotzdem für das Stipendium bewerben?

Ja. Der Bezug von BAFög ist parallel zum Stipendium möglich. 

Studierende, die von der Dr.-Leo-Ricker-Stiftung gefördert werden und parallel BAFöG beziehen, müssen die BAFöG-Stelle des Studierendenwerks über die zusätzliche Förderung informieren und ggfs. mit einer Anpassung des BAFöG-Satzes rechnen. 

Da das Stipendium der Adelhausenstiftung ein soziales Stipendium ist, werden hier keine Leistungen überprüft bzw. möglicherweise gekürzt.

Darf ich zusätzlich zum Stipendium einen monatlichen Verdienst haben?

Ja. Sie dürfen im Rahmen eines Mini-Jobs einen zusätzlichen Verdienst haben. Dieses Einkommen berücksichtigen wir bei der Prüfung Ihrer finanziellen Situation. Mit dem Stipendium wollen wir Sie allerdings von der zusätzlichen Arbeit befreien und Ihnen mehr Zeit für Ihr Studium sowie für Ihr soziales Engagement ermöglichen.

Ich erhalte bereits ein Stipendium. Kann ich mich um ein paralleles Stipendium der Adelhausenstiftung oder der Dr.-Leo-Ricker-Stiftung bewerben?

Ja. Eine parallele Unterstützung durch ein weiteres Stipendium ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Wir behalten uns im jeweiligen Einzelfall allerdings eine Prüfung Ihrer wirtschaftlichen Situation vor, um beurteilen zu können, inwieweit Sie auf das Stipendium der Adelhausenstiftung oder Dr.-Leo-Ricker-Stiftung tatsächlich angewiesen sind. Die entsprechenden Angaben machen Sie im Rahmen Ihrer Bewerbung.

Sollten Sie im Verlauf des bewilligten Stipendiums ein weiteres Stipendium erhalten, erwarten wir, dass Sie uns die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse mitteilen. In diesem Fall würden wir ebenfalls prüfen, inwieweit Sie nach wie vor tatsächlich auf das Stipendium der Adelhausenstiftung und der Dr.-Leo-Ricker-Stiftung angewiesen sind. In diesen Fällen behalten wir uns eine Reduzierung der monatlichen Fördersumme oder gar eine vorzeitige Beendigung des Stipendiums vor.

Auswahlverfahren

Worauf kommt es bei der Auswahl der Bewerbungen an? Welche Kriterien werden hierbei berücksichtigt?

Im Auswahlverfahren werden ausschließlich vollständige Bewerbungen berücksichtigt.

Bei der konkreten Auswahl der Studierenden für das Stipendienprogramm werden sowohl Ihre Leistungen im Studium, Ihre wirtschaftliche Situation sowie Ihr ehrenamtliches/soziales Engagement berücksichtigt.

Wie werden die Stipendiat_innen ausgewählt? Wer trifft die Entscheidung über die Auswahl?

Alle Bewerbungen werden der Stipendienvergabekommission zur Auswahl vorgelegt. Anhand der oben genannten Kriterien entscheidet dieses Gremium über die Aufnahme in das Stipendienprogramm.

Wann bekomme ich die Information, ob ich für ein Stipendium ausgewählt wurde?

Die Stipendienvergabekommission tagt in der Regel im November. Spätestens Mitte Dezember erhalten Sie von uns eine Rückmeldung über eine mögliche Förderung.

Erhalte ich eine individuelle Rückmeldung, wenn meine Bewerbung nicht berücksichtigt wird?

Jede_r Bewerber_in wird über die Auswahl der Stipendienvergabekommission informiert. Bitte haben Sie bei einer Absage Verständnis dafür, dass wir Ihnen bei der Vielzahl der Bewerbungen keine individuelle Rückmeldung geben können.

Studieren im Ausland

Ich beabsichtige, ein oder mehrere Semester im Ausland zu studieren. Kann ich in dieser Zeit die Förderung der Adelhausenstiftung oder Dr.-Leo-Ricker-Stiftung erhalten?

Ja. Voraussetzung für die Gewährung des Stipendiums ist, dass Sie an der Universität Freiburg, der Pädagogischen Hochschule, Musikhochschule, Evangelischen Hochschule oder Katholischen Hochschule in Freiburg immatrikuliert sind. Wir unterstützen ausdrücklich, dass Sie die Möglichkeiten nutzen, die sich Ihnen im Rahmen Ihres Studiums bieten. Sollte hierzu die Möglichkeit eines Auslandsaufenthalts gehören, kann die Förderung durch das Stipendium weiterhin genutzt werden. Wir gehen davon aus, dass Sie uns über Planungen dieser Art informieren, sodass gemeinsam besprochen werden kann, wie mit dem Stipendium in dieser Zeit umgegangen werden soll. Ggfs. kann es auch sinnvoll sein, das Stipendium in diesem Zeitraum pausieren zu lassen, z.B. wenn Sie Unterstützung im Rahmen des ERASMUS-Programmes erhalten.

Austausch

Welche Form der Begleitung gibt es während des Stipendiums?

Wir möchten Sie persönlich kennenlernen und mit Ihnen über den Verlauf Ihres Studiums im Gespräch sein. Hierzu laden wir Sie zweimal jährlich zum Gespräch ein.

Habe ich die Möglichkeit, mit anderen Stipendiat_innen, die über die Adelhausenstiftung und die Dr.-Leo-Ricker-Stiftung gefördert werden, in Kontakt zu treten?

Um einen Austausch unter Ihnen als Stipendiat_innen zu ermöglichen, laden wir einmal jährlich zum Sommerfest ein. Die Treffen sind wichtiger Bestandteil unseres Selbstverständnisses: Wir möchten Austausch und Begegnung ermöglichen, Vielfalt leben und hierdurch Inspiration und Weiterentwicklung fördern.

Was passiert mit meinen Daten?

Was passiert mit meinen Daten?

Bei der Bearbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gehen wir sorgfältig vor und halten die gesetzlichen Vorgaben der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein. Eine ausführliche Darstellung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.