Sollten Sie weitere Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an. Wir unterstützen Sie sehr gerne!
Was ist Hansefit?
Hansefit bietet ein Fitness-Programm für Unternehmen, welches den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit bietet, an einer Vielzahl an Sport-, Bewegungs- und Gesundheitsmaßnahmen teilzunehmen.
Mit der Hansefit-Mitgliedschaft können Sie bundesweit bei zahlreichen Verbundanlagen Sport treiben sowie Wellness und Entspannung genießen. Die Hansefit-Mitgliedschaft beinhaltet den Zugang zu Fitness-Studios, bietet Ihnen die Möglichkeit, vielfältige Sportarten auszuprobieren und konstant zu verfolgen, z.B. Schwimmen, Badminton, Squash, Klettern, Yoga, Golf. Außerdem können Sie über die Nutzung von Apps zusätzlich auch von den Online-Angeboten profitieren und an Maßnahmen der Gesundheitsförderung, z.B. zum Thema Ernährung, teilhaben.
So individuell Ihre Bedürfnisse sind, so individuell können die Angebote von Hansefit genutzt werden.
Die kommunalen Stiftungen bieten Ihnen mit der Mitgliedschaft BEST folgende Leistungen:
Alle Verbundanlagen, die Sie im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft nutzen können, finden Sie über die Homepage von Hansefit unter www.hansefit.de. Das gesamte Online-Angebot, welches Sie im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft über die Hansefit-App nutzen können, ist unter www.hansefit/unternehmen/online-paket/ gelistet. Außerdem haben Sie im Rahmen der Mitgliedschaft Zugang zu den Präventionsleistungen, die ebenfalls über Apps genutzt werden und die Sie unter http://fitbase.de/hansefit einsehen können.
Welche Leistungen sind nicht Teil der Mitgliedschaft?
Zusätzliche Leistungen einzelner Verbundpartner (z.B. Solarien) sowie Shop-Verkauf und Getränke sind in der Mitgliedschaft nicht inbegriffen und müssen separat vor Ort beglichen werden. Einzelne Verbundpartner erheben zum monatlichen Hansefit-Mitgliedsbeitrag eine zusätzliche Teilnahmegebühr (z.B. Rückgrat). Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor dem Trainingsbeginn über die jeweiligen Rahmenbedingungen der von Ihnen ausgewählten Verbundpartner. Diese Informationen können Sie über die Homepage von Hansefit sowie die Hansefit-App einsehen.
Wie funktioniert Hansefit?
Zwischen den kommunalen Stiftungen der Stadt Freiburg als Arbeitgeberinnen und der Firma Hansefit besteht ab dem 1. April 2023 eine Kooperation. Über diese Kooperation besteht für Sie die Möglichkeit, Hansefit-Mitglied zu werden und das umfangreiche Angebot der Firma Hansefit sowie ihrer Verbundpartner zu nutzen.
Die kommunalen Stiftungen bieten Ihnen als Mitarbeiter_innen damit die Möglichkeit, zu einem vergünstigten Beitrag Hansefit-Mitglied zu werden. Hierfür leisten die kommunalen Stiftungen eine Gesamtvergütung an Hansefit und übernehmen einen Teil Ihres Beitrages als Zuschuss. Vertrags- und Ansprechpartner für Sie sind die kommunalen Stiftungen. Der Fachbereich Personal/Zentrale Dienste übernimmt die An- und Abmeldungen der einzelnen Mitarbeiter_innen und kümmert sich um das laufende Geschäft. Ein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Hansefit oder den Verbundpartnern entsteht nicht.
Wer ist mein Vertragspartner?
Sie werden Hansefit-Mitglied, Ihr Vertragspartner sind aber die kommunalen Stiftungen als Ihre Arbeitgeberinnen. Ihre Beiträge zahlen Sie an die kommunalen Stiftungen. Für Sie entsteht kein Vertragsverhältnis mit Hansefit oder einem der Verbundpartner.
Vor Beginn der Mitgliedschaft ist die Unterzeichnung einer Vereinbarung zur Hansefit-Mitgliedschaft zwischen Ihnen als Mitarbeiter_in und den kommunalen Stiftungen als Arbeitgeberinnen erforderlich. In dieser Vereinbarung wird u.a. der Zeitraum der individuellen Mitgliedschaft festgelegt, außerdem Kündigungsmodalitäten und Rahmenbedingungen zum Eigenanteil fixiert sowie Informationen zum Datenschutz gegeben.
Wer kann Hansefit-Mitglied werden?
Dieses Angebot steht grundsätzlich allen fest angestellten Mitarbeitenden, Beamten und Auszubildenden sowie Studierenden der kommunalen Stiftungen zur Verfügung.
Geringfügig Beschäftigte und Mitarbeiter_innen auf Honorarbasis können leider nicht Hansefit-Mitglied werden.
Können Familienangehörige und/oder Partner das Angebot ebenfalls nutzen?
Nein, die Kooperation gilt grundsätzlich nur für Mitarbeiter_innen der kommunalen Stiftungen. Eine parallele Nutzung durch Partner und/oder Kinder sowie eine Übertragung auf andere Personen ist ausgeschlossen.
Über die Mitgliedschaft BEST ist das Programm Twogether abgedeckt. Hierüber können für Freunde und Familienangehörige bei teilnehmenden Verbundpartnern reduzierte Mitgliedschaften abgeschlossen werden. Bitte informieren Sie sich hierzu bei den von Ihnen ausgewählten Verbundpartnern.
Ich habe Interesse an einer Mitgliedschaft. Was muss ich tun, um Hansefit-Mitglied zu werden?
Die verbindliche Anmeldung zu Hansefit erfolgt über ein Online-Formular auf der Homepage der Stiftungsverwaltung Freiburg. Bitte tragen Sie hier die erforderlichen Daten ein. Ihre Daten werden an die/den für Hansefit zuständige/n Mitarbeiter_in im Fachbereich Personal gesendet, der die Anmeldungen koordiniert.
Zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines jeden Jahres ist eine Anmeldung bei Hansefit möglich. Bitte beachten Sie, dass Ihre verbindliche Anmeldung für die Mitgliedschaft sechs Wochen vorher vorliegen muss.
Vor dem Beginn Ihrer Mitgliedschaft ist die Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Ihnen und den kommunalen Stiftungen, u.a. über die Zahlung Ihres Beitrages, erforderlich.
Die konkrete Anmeldung bei Hansefit erfolgt über die/den zuständige/n Mitarbeiter_in im Fachbereich Personal. Hierzu werden ihre Daten an Hansefit übermittelt und dort verarbeitet. Sie erhalten im Anschluss einen Aktivierungscode. Dieser Aktivierungscode gilt als Nachweis der Berechtigung zur Nutzung des Hansefit-Angebots und zur Aktivierung Ihrer Mitgliedschaft.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin in der von Ihnen ausgewählten Verbundanlage für eine erste Einweisung in die Nutzungsmöglichkeiten und die Geräte der Verbundanlage. Achten Sie darauf, Ihren Termin rechtzeitig zu vereinbaren, damit Sie bei Aktivierung Ihrer Mitgliedschaft umgehend mit dem Training beginnen können.
Wann und wie kann ich mich anmelden? Wann beginnt meine Vertragslaufzeit?
Anmeldungen sind möglich zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines jeden Jahres. Um Ihnen den Trainingsstart zum jeweiligen Zeitpunkt gewährleisten zu können, ist Ihre verbindliche Anmeldung jeweils vier Wochen vorher erforderlich.
Anmeldungen sind ausschließlich über das Online-Formular im Internet möglich.
Erhalte ich eine Anmeldebestätigung?
Nachdem Sie Ihre Anmeldung online vorgenommen haben, erhalten Sie am Schluss des Online-Formulars eine kurze Bestätigung über das Eingehen Ihrer Anmeldung und Ihren Anmeldedaten im System. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Teilnahmevoraussetzungen und der Unterzeichnung der Vereinbarung zur Hansefit-Mitgliedschaft erhalten Sie per E-Mail eine finale schriftliche Anmeldebestätigung inkl. Ihrem Aktivierungscode. Das schriftliche Bestätigungsschreiben erhalten Sie bis spätestens eine Woche vor Beginn der Vertragslaufzeit.
Welche persönlichen Daten sind für die Anmeldung wichtig?
Für die verbindliche Anmeldung sind personenbezogenen Daten erforderlich. Hierzu gehören Name und Vorname, Ihr Geschlecht und Geburtsdatum sowie Ihre E-Mail-Adresse. Außerdem bitten wir Sie, Ihren Arbeitsort (Einrichtung/Dienststelle) anzugeben.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Namen und Vornamen sowie Ihr Geschlecht und Ihr Geburtsdatum an Hansefit weitergeben. Ihre E-Mail-Adresse verwenden wir nur intern, um während der Vertragslaufzeit mit Ihnen im Kontakt sein und Ihnen die Anmeldebestätigung sowie den Aktivierungscode zusenden zu können.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Ihr monatlicher Eigenanteil für die Nutzung des Angebotes beträgt 25,00 Euro dieser wird von der monatlichen Gehaltszahlung einbehalten. Sie müssen nichts weiter tun.
Bei Neuanmeldungen erhebt Hansefit eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 59,50 Euro. Bitte beachten Sie, dass die Aufnahmegebühr auch dann zu zahlen ist, wenn Sie lediglich die Online-Angebote nutzen wollen.
Zur Aktivierung der Hansefit-Mitgliedschaft ist außerdem eine einmalige Servicegebühr in Höhe von 10,00 Euro fällig. Der Mitgliedsbeitrag ist regelmäßig mit der monatlichen Gehaltsauszahlung fällig und erstmals für den Monat in dem die Trainingsberechtigung besteht. Auch diese Gebühren werden von der monatlichen Gehaltszahlung einbehalten.
Für die Nutzung einzelner Studios (wie z.B. Rückgrat) werden zusätzliche Kosten veranschlagt. Bitte erkundigen Sie sich vor der Nutzung der jeweiligen Verbundanlage über die vor Ort geltenden Rahmenbedingungen. Die entsprechenden Informationen finden Sie auf der Hansefit-Homepage unter www.hansefit.de/studio-finden/, wenn Sie dort Ihre Wunscheinrichtung suchen und auswählen.
Wie lange besteht meine Mitgliedschaft?
Die Hansefit-Mitgliedschaft kann zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines jeden Jahres abgeschlossen werden. Der Vertrag gilt bis zum 31.12. eines jeden Jahres und verlängert sich automatisch um 12 weitere Monate, wenn Sie nicht mindestens 6 Wochen vor Vertragsende kündigen.
Ihre Hansefit-Mitgliedschaft ist an Ihr Beschäftigungsverhältnis bei den kommunalen Stiftungen gebunden. Endet Ihr Arbeitsverhältnis, endet automatisch auch die Mitgliedschaft bei Hansefit. Sie müssen in diesem Fall nichts weiter veranlassen.
Ihre Mitgliedschaft ist außerdem an die Kooperation zwischen den kommunalen Stiftungen und Hansefit gebunden. Endet die Kooperation der kommunalen Stiftungen mit Hansefit, endet Ihre Mitgliedschaft ebenfalls automatisch.
Was passiert mit meinem Vertrag, wenn ich im Laufe des Jahres aus dem Beschäftigungsverhältnis mit den kommunalen Stiftungen ausscheide (Eintritt in den Ruhestand/Rente, Beendigung/Auslaufen des Arbeitsvertrags etc.)?
Das Firmenfitnessangebot gilt ausschließlich für Mitarbeiter_innen der kommunalen Stiftungen. Endet Ihr Beschäftigungs- oder Ihr beamtenrechtliches Dienstverhältnis bei den kommunalen Stiftungen, endet Ihr Vertrag zur Nutzung von Hansefit automatisch.
Was passiert mit meinem Vertrag, wenn ich nicht aktiv im Dienst bin aber einen laufenden Arbeitsvertrag habe?
Das Hansefit-Angebot gilt für alle Mitarbeiter_innen der kommunalen Stiftungen. Sollten Sie zeitweise nicht aktiv im Dienst sein (z.B. Elternzeit, Sabbatical), können Sie das Angebot trotzdem nutzen.
Wie lange läuft mein Vertrag und wann kann ich kündigen?
Ihre Hansefit-Mitgliedschaft läuft jeweils bis zum 31.12. jeden Jahres. Ihr Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende 31.03., 30.06., 30,.09. oder 31.12. schriftlich von Ihnen gekündigt wird. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bei Ausscheiden aus dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis endet der Vertrag automatisch.
Die Laufzeit Ihres Vertrags ist grundsätzlich an die Laufzeit des Vertrags zwischen der Firma Hansefit und den kommunalen Stiftungen gebunden. Endet die Kooperation zwischen Hansefit und den kommunalen Stiftungen, endet auch Ihr Vertrag.
Wie kann ich kündigen?
Ihr Kündigungsschreiben richten Sie fristgemäß an die/den zuständige/n Mitarbeiter_in im Fachbereich Personal über hansefitsv-frde.
Kann ich mich zwischenzeitlich vom Vertrag abmelden und später wieder einsteigen?
Eine Abmeldung ist nur im Rahmen einer Kündigung unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist möglich. Ein Wiedereinstieg in das Programm ist möglich.
Bitte beachten Sie, dass ein Wiedereinstieg als Neuaufnahme gewertet wird. In diesem Fall ist erneut die Aufnahmegebühr in Höhe von 59,50 Euro zu entrichten. Außerdem müssen Sie in diesem Fall erneut die Servicegebühr in Höhe von 10,00 Euro zahlen.
Wie lange läuft mein Vertrag und wann kann ich kündigen?
Ihre Hansefit-Mitgliedschaft läuft jeweils bis zum 31.12. jeden Jahres. Ihr Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Wochen zum 31.12. schriftlich von Ihnen gekündigt wird. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bei Ausscheiden aus dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis endet der Vertrag automatisch.
Die Laufzeit Ihres Vertrags ist grundsätzlich an die Laufzeit des Vertrags zwischen der Firma Hansefit und den kommunalen Stiftungen gebunden. Endet die Kooperation zwischen Hansefit und den kommunalen Stiftungen, endet auch Ihr Vertrag.
Wie kann ich kündigen?
Ihr Kündigungsschreiben richten Sie fristgemäß (jweils sechs Wochen vor dem 31.12.) an die/den zuständige/n Mitarbeiter_in im Fachbereich Personal/Zentrale Dienste über hansefitsv-frde.
Kann ich mich zwischenzeitlich vom Vertrag abmelden und später wieder einsteigen?
Eine Abmeldung ist nur im Rahmen einer Kündigung unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist möglich. Ein Wiedereinstieg in das Programm ist zweimal jährlich möglich.
Bitte beachten Sie, dass ein Wiedereinstieg als Neuaufnahme gewertet wird. In diesem Fall ist erneut die Aufnahmegebühr in Höhe von 59,50 Euro zu entrichten. Außerdem müssen Sie in diesem Fall erneut die Servicegebühr in Höhe von 10,00 Euro zahlen.
Welche Verbundanlagen kann ich nutzen?
Alle Verbundanlagen, die Sie im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft bundesweit nutzen können, finden Sie über die Homepage von Hansefit unter https://hansefit.de/studio-finden/.
Was muss ich bei der Nutzung der Verbundanlagen beachten?
Den Zugang zu den Verbundanlagen erhalten Sie über den Aktivierungscode bei Beginn Ihrer Mitgliedschaft. Diesen laden Sie in der Hansefit-App und aktivieren die Mitgliedschaft. Ab diesem Zeitpunkt können Sie per App bei den Verbundanlagen einchecken.
Für die Nutzung einzelner Verbundanlagen (wie z.B. Rückgrat) werden zusätzliche Kosten veranschlagt. Bitte erkundigen Sie sich vor der Nutzung des jeweiligen Verbundpartners und des entsprechenden Studios über die vor Ort geltenden Rahmenbedingungen. Die entsprechenden Informationen finden Sie auf der Hansefit-Homepage unter www.hansefit.de/studio-finden/, wenn Sie dort Ihre Wunscheinrichtung suchen und auswählen.
Bei der Nutzung der Verbundanlagen ist die jeweilige Hausordnung zu achten. Außerdem ist den Weisungen des Personals vor Ort Folge zu leisten. Bei Vorliegen eines sachlichen Grundes können die Mitarbeiter_innen der Verbundanlagen in Ausübung des Hausrechts dem Hansefit-Mitglied den Zugang zur Verbundanalage verweigern. Der sachliche Grund ist entsprechend mitzuteilen.
Die Verbundanlagen sind ausschließlich von Ihnen als Hansefit-Mitglied zu nutzen. Eine Übertragung Ihres Nutzungsrechtes auf dritte Personen ist nicht möglich.
Wozu kann ich die Hansefit-App nutzen?
Über die Hansefit-App aktivieren Sie Ihre Hansefit-Mitgliedschaft. Hierüber wird der grundsätzliche Nutzungszugang zu den Verbundanlagen und zu den Online-Angeboten generiert. Sie nutzen die App außerdem, um sich bei den Verbundanlagen vor Ort einzuchecken und den entsprechenden Zugang zu den Trainingsmöglichkeiten zu erhalten.
Bitte beachten: Bis 31.12.2023 werden alle Neu-Mitglieder den Zugang zum Hansefit-Angebot grundsätzlich nur noch per App erhalten. In Einzelfällen kann auf ausdrücklichen Wunsch des Mitgliedes bis zu diesem Zeitpunkt ein Mitgliedsausweis ausgestellt werden. Dieser verliert zum Jahreswechsel 2023/2024 seine Gültigkeit. Eine weitere Nutzung des Angebots ist dann ausschließlich über die App möglich. Für die Ausstellung des Hansefit-Mitgliedsausweis wird eine Pauschale von 15,00 Euro erhoben. Diese ist im jeweiligen Verbundstudio bei Erstellung des Mitgliedsausweises zu entrichten.
Über die App können außerdem Verbundanlagen in der Nähe gesucht und Favoriten gespeichert werden. Außerdem wird in der App hinterlegt, sobald ein neuer Verbundpartner hinzukommt.
Sie können über die App außerdem das gesamte Online-Angebot der Bereiche Fitness, Meditation und Yoga sowie die Präventionskurse, z.B. im Bereich Ernährung, nutzen. Hierzu ist jeweils die aktuellste Version der App erforderlich.
Was muss ich tun, um die App zu nutzen?
Die Hansefit-App ist in einer iOS-Version für iPhones ab iOS 13.0 sowie in der Android-Version für alle Geräte mit dem Betriebssystem ab Android 6 Marshmallow verfügbar. Die App ist nicht für BlackBerry-Geräte oder das WindowsPhone nutzbar. Im Rahmen der Hansefit-Mitgliedschaft sind die Nutzung der App und eine Installation auf Ihrem Endgerät erforderlich.
Zur ersten Nutzung der App ist eine Anmeldung erforderlich. Hierfür muss der Aktivierungscode genutzt werden. Außerdem sind die Nutzungsbedingungen des Anbieters zu akzeptieren.
Was muss ich ansonsten wissen und beachten, wenn ich die App nutzen möchte?
Alle Informationen zur Nutzung der App (z.B. LogIn, LogOut, Verlust der Zugangsdaten) finden Sie über die Homepage von Hansefit. Nutzen Sie hierzu bitte den folgenden Link https://hansefit-de/app/faq
Welche Angebote kann ich online nutzen?
Das gesamte Online-Angebot, welches Sie im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft über die Hansefit-App nutzen können ist unter www.hansefit/unternehmen/online-paket/ gelistet.
Außerdem haben Sie im Rahmen der Mitgliedschaft Zugang zu den Präventionskursen aus den Bereichen Bewegung, Ernährung und Entspannung, die ebenfalls über eine App genutzt werden können. Eine Übersicht des Angebots finden Sie unter http://fitbase.de/hansefit.
Wie kann ich mich zu einem Online-Kurs anmelden und daran teilnehmen?
In der Hansefit-App ist der Online-Kursplan verfügbar. Er beinhaltet alle Kurse, die Hansefit über seine Verbundpartner anbietet. Die Kurse können kostenfrei genutzt werden und sind in der Mitgliedschaft enthalten. Über den Button „Kurs buchen“ können Sie sich zur Teilnahme anmelden. Eine Übersicht der gebuchten Kurse finden Sie in Ihrem Profil.
Die Online-Kurse werden über den Streaming-Dienst Zoom angeboten. Sie können sich die Zoom-App herunterladen oder Zoom im Browser öffnen. 15 Minuten vor Kursbeginn ist der Zugang zum virtuellen Kursraum freigeschaltet. Die Teilnahme am Online-Kurs ist über das Smartphone oder über ein anderes digitales Endgerät möglich. Hierfür streamen Sie entweder direkt über die App oder geben die Meeting-ID und das Passwort ein, um auf einem anderen Gerät am Kurs teilnehmen zu können.
Was bedeutet geldwerter Vorteil und was muss ich dazu beachten?
Als geldwerten Vorteil bezeichnet man besondere Leistungen, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt, z.B. einen Zuschuss zur Regiokarte. Diese werden zusätzlich zum monatlichen Entgelt vom Arbeitgeber finanziert. Sie werden nicht in bar ausbezahlt, sondern als Sachleistung zur Verfügung gestellt. Obwohl diese Sachleistungen nicht wie das monatliche Entgelt an den Arbeitnehmer ausbezahlt werden, zählen sie zum Arbeitseinkommen. Dieses ist grundsätzlich zu versteuern. Außerdem müssen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Sofern der geldwerte Vorteil eine monatliche Freigrenze nicht überschreitet, ist dieser steuerfrei
Die kommunalen Stiftungen als Arbeitgeber stellen Ihren Mitarbeiter_innen unterschiedliche Sachleistungen zusätzlich zum monatlichen Entgelt zur Verfügung, z.B. einen Zuschuss zur Regiokarte, einen Fahrrad-Gutschein, einen Zuschuss zur Betreuung von Kindern unter 6 Jahren etc. Auch der Zuschuss der kommunalen Stiftungen zur Nutzung des Hansefit-Angebots gilt als geldwerter Vorteil.
Die Art der zusätzlichen Leistungen wird von der Finanzverwaltung unterschiedlich bewertet. Teilweise können zusätzliche Leistungen in Kombination steuerfrei genutzt werden, teilweise werden sie aufeinander angerechnet. Der Zuschuss zur VAG-Karte kann parallel zur Mitgliedschaft von Hansefit in Anspruch genommen werden. Auch kann der Zuschuss zur Kinderbetreuung weiterhin genutzt werden. Bei Abschluss der Hansefit-Mitgliedschaft ist es jedoch nicht möglich, parallel dazu den Fahrrad-Gutschein zu nutzen. Beide Leistungen zusammen überschreiten die monatliche Freigrenze von 50,00 Euro, die für die_den Mitarbeiter_in steuer- und sozialversicherungsfrei vom Arbeitgeber gewährt werden kann.
Welche Daten muss ich mitteilen, um Hansefit-Mitglied zu werden?
Für die Anmeldung zum Hansefit-Programm ist es erforderlich, dass Sie Ihren Namen und Vornamen sowie Ihr Geschlecht, Ihr Geburtsdatum und Ihre E-Mail-Adresse angeben. Außerdem bitten wir Sie, über das Online-Formular Ihren Arbeitsort mitzuteilen.
Was passiert mit meinen Daten?
Ihren Namen und Vornamen sowie Ihr Geschlecht und Ihr Geburtsdatum übermitteln wir an Hansefit. Diese Angaben benötigt Hansefit, um den individuellen Aktivierungscode für Ihre Mitgliedschaft erstellen zu können und Ihre Mitgliedschaft zu administrieren. Außerdem wird Ihr Arbeitgeber bei Hansefit im System gespeichert, um eine eindeutige Zuordnung zu ermöglichen.
Ihre E-Mail-Adresse verwenden wir nur intern, um während der Vertragslaufzeit mit Ihnen im Kontakt zu sein.
Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Mitgliedes und nur noch bis 31.12.2022 möglich: Sollten Sie sich für die Ausstellung eines Mitgliedsausweises entscheiden, wird in der entsprechenden Verbundanlage zudem ein Foto erstellt. Dieses wird im System von Hansefit gespeichert. Außerdem erscheint es auf Ihrem Mitgliedsausweis. So können die Mitarbeiter_innen der Verbundanlagen Ihre Identität zukünftig auch ohne Personalausweis prüfen.
Gibt Hansefit meine Daten an Dritte weiter?
Im jeweiligen System der Verbundanlagen sind Ihr Name und Vorname sowie Ihr Arbeitgeber gespeichert, sodass Sie bundesweit in allen Hansefit-Verbundanlagen trainieren können und Ihnen der Zugang zu diesen Einrichtungen ermöglicht werden kann. Darüber hinaus werden keine weiteren Daten an Dritte übermittelt.
Können die kommunalen Stiftungen als Arbeitgeberinnen meine Nutzungsdaten einsehen?
Nein, Ihre Nutzungsdaten werden von der Firma Hansefit vertraulich behandelt. Die kommunalen Stiftungen erhalten lediglich allgemeine statistische Informationen zur Nutzung des Angebots durch die Mitarbeiter_innen. Es werden keine Informationen zum individuellen Verhalten namentlich genannter Mitarbeiter_innen gegeben.
Bei weiteren Fragen nehmen Sie gerne Kontakt zur/zum zuständige/n Mitarbeiter_in im FB Personal/Zentrale Dienste auf.