Für das Nutzungsrecht bezahlt der Erbbauberechtigte einen Erbbauzins, der sich an dem Wert des Grundstücks orientiert. Für wohngenutzte Erbbaurechte beträgt der Zinssatz jährlich 4 %, für gewerblich genutzte Erbbaugrundstücke 6 %.
Die Erträge aus diesen Immobilien und Erbbaurechten fließen den Stiftungszwecken zu oder dienen der Vermögenserhaltung der kommunalen Stiftungen, etwa der Sanierung und Instandhaltung der Gebäude.
In der Hildastraße 63 bieten wir Zimmer für Studierende an.
Hier finden Sie unsere aktuellen Angebote für Immobilien in Freiburg und Umgebung. Die Immobilienangebote umfassen Wohnungen, Einfamilienhäuser, Gewerberäume, Garagen, Stellplätze, landwirtschaftliche Pachtflächen und Grundstücke im Erbbaurecht.
*derzeit keine Angebote