Ambulante Hilfen

EIGENVERANTWORTLICH LEBEN LERNEN - mit Unterstützung einer Erziehungsbeistandschaft

Junge Menschen, ab 18 Jahren, die nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben können, nutzen gerne diese Form der Ambulanten Hilfen. Sie leben und wohnen selbstständig und erhalten für ihre weitere Entwicklung pädagogische Unterstützung.

Ziel ist das Erlernen der eigenverantwortlichen Lebensführung. In regelmäßig stattfindenden Gesprächen mit dem/der Bezugsbetreuer_in werden die persönlichen Alltagserfahrungen reflektiert, konkrete Handlungsschritte gemeinsam geplant und umgesetzt.

Die Unterstützung wird individuell vereinbart und kann das gesamte Lebensumfeld des jungen Menschen umfassen. Dazu gehören die Schule und Ausbildung, Gesundheit und Freunde, die Sicherung des Lebensunterhaltes und vieles mehr.

Auch die Begleitung von Kindern und jungen Menschen innerhalb der Familie ist möglich. Hier werden die Themen der Kinder bzw. der Jugendlichen in den Fokus genommen und sie werden in ihrer Entwicklung unterstützt.

Grundlage der Hilfe sind die gemeinsam erarbeiteten Ziele mit den jungen Menschen, dem Jugendamt und den Mitarbeiter_innen der Ambulanten Hilfen.

 

ALS FAMILIE HERAUSFORDERUNGEN BEWÄLTIGEN -mit Unterstützung einer Sozialpädagogischen Familienhilfe

Die sozialpädagogische Familienhilfe ist Wegbegleiter für die ganze Familie und hat gleichzeitig jedes einzelne Familienmitglied im Blick. Die sozialpädagogischen Fachkräfte begleiten, beraten und unterstützen die Familie über einen längeren Zeitraum. So lassen sich gemeinsam Lösungen für scheinbar ausweglose Situationen finden.

Grundlage der Hilfe sind die gemeinsam erarbeiteten Ziele mit der Familie, dem Jugendamt und den Mitarbeiter_innen der Ambulanten Hilfen.

Das Team der Ambulanten Hilfen besteht aus fünf erfahrenen Mitarbeiter_innen der Waisenhausstiftung mit einer Ausbildung als Systemische_r Berater_in. Durch Supervision, Teambesprechungen, regelmäßige Fortbildungen und mit der Unterstützung durch den Psychologischen Fachdienst der Waisenhausstiftung gelingen positive Hilfeverläufe.

Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Hilfe nach § 31 SGB VIII und wird wie die Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII beim Jugendamt beantragt. Bei Minderjährigen stellen die Eltern den Antrag.

 

 

 


Kontakt

Leiter Ambulante Hilfen

Telefon 0761/21698 23 oder 0761/21698 24
Fax 0761 / 89629177 
ambulante.hilfen(at)sv-fr.de

oder auch gerne persönlich im Büro Freiburg-Stühlinger
Engelbergerstraße 16a, 79106 Freiburg