Bereitschaftspflege

Sozial kompetente Personen, Familie, Eltern

Die Unterbringung im Rahmen der Inobhutnahme findet in der „Zuflucht“ statt und wird durch Bereitschaftspflegepersonen (BPP) oder Bereitschaftspflegefamilien ergänzt.  Bereitschaftspflege bedeutet die kurzfristige und vorübergehende Aufnahme eines Kindes oder Jugendlichen im privaten Haushalt.

Wer kommt für die Bereitschaftspflege (BPF) in Frage?

  • Einzelpersonen (m/w/d)

  • (un-)verheiratete Paare

  • (Patchwork-)Familien

Zielgruppe

Aufgenommen werden Mädchen im Alter von zwölf bis siebzehn Jahren. Gründe für die Inobhutnahme können Not- und Krisensituationen zu Hause oder die Bedrohung von körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt sein. Außerdem werden Mädchen, die alleine nach Deutschland eingereist sind und in Freiburg ankommen, aufgenommen.

Was müssen Sie mitbringen, um sich als BPF bewerben zu können?

  • Zeitliche Ressourcen und ein freies Zimmer

  • Erfahrung und Freude im Umgang mit heranwachsenden Mädchen

  • Belastbarkeit, um manchmal schwierige Situationen mitzutragen

  • kurze Bewerbung mit Motivationsschreiben und Lebenslauf 

  • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis von allen im Haushalt lebenden Erwachsenen 

Was ist durch Sie zu leisten

  • Tägliche Betreuung des Mädchens und die Alltags- bzw. Freizeitgestaltung 

  • Alltägliche Kontakte zur Schule z.B. wenn das Mädchen erkrankt. 

  • Organisation und Begleitung zu anstehenden Alltags-Terminen wie Freizeit- und Arzttermine, etc. 

  • Wöchentliche schriftliche Rückmeldungen über den Verlauf per Mail an die Zuflucht

Unterstützung durch die Zuflucht für Mädchen

  • Sie dürfen sich bei Fragen jederzeit an die Fachkräfte der Zuflucht für Mädchen wenden. Die Pädagoginnen sind 24h am Tag erreichbar.

  • Zweiwöchige Gespräche und regelmäßige Telefonkontakte. 

  • Die Kontakte zum Jugendamt und zu den Sorgeberechtigen übernehmen ausschließlich die Fachkräfte der Zuflucht für Mädchen.

Grenzen der Bereitschaftspflege

Mit den Pädagoginnen der Zuflucht stehen Sie im regelmäßigen Austausch. Die Unterbringung kann sowohl von Ihnen als auch von der Zuflucht kurzfristig beendet werden.

Bezahlung

  • Die Vergütung beträgt insgesamt 102,00 € pro Tag, wovon 25,00 € Aufwandsentschädigung sind (Essen, Hygiene, Freizeit). 

Kontakt

Shirin Seyyedi-Kuhlmann

Leiterin Heilpädagogische Förderung

0761 / 2108-213 kuhlmann.ssv-frde Fax: 0761 / 2108-229

Adelhauser Str. 33
79098 Freiburg