Hansefit

Die kommunalen Stiftungen sind Hansefit-Partner

Seit dem 1. April 2023 können Sie als Mitarbeiter_innen vom umfassenden Hansefit-Angebot profitieren

Sport und Wellness sowie Tipps für eine gesunde Ernährung – Sie können die vielfältigen Möglichkeiten, die eine Hansefit-Mitgliedschaft bietet, für einen monatlichen Eigenanteil in Höhe von 25,00 Euro nutzen.

Ausführliche Informationen rund um die Hansefit-Mitgliedschaft sind den FAQ zu entnehmen. Sie können sich über dieses Portal anmelden.

 

Wer kann mitmachen?

Das Angebot der Firma Hansefit steht zunächst allen fest angestellten Mitarbeitenden, Beamten sowie den Auszubildenden und Studierenden der kommunalen Stiftungen offen. Voraussetzung für die Hansefit-Mitgliedschaft ist ein ein bestehendes Arbeits-/ Dienstverhältnis bei den kommunalen Stiftungen. Dies ist auch gegeben, wenn Sie z.B. in Elternzeit/Mutterschutz oder im Sabbatical sind.

 

Welche Vorteile bietet eine Hansefit-Mitgliedschaft?

Mit der Hansefit-Mitgliedschaft BEST können Sie sämtliche Hansefit-Verbundanlagen im gesamten Bundesgebiet unbegrenzt nutzen. Sie müssen sich nicht auf einen Hansefit-Partner festlegen, sondern können flexibel aus dem Angebot wählen, dieses kombinieren oder abwechselnd nutzen und Ihren individuellen Bedürfnissen anpassen. Außerdem stehen Ihnen die Online-Angebote sowie die Präventionskurse zur Verfügung. Für die Nutzung dieser Angebote sind die Installation und die Nutzung der verschiedenen Apps zu den jeweils geltenden Bedingungen erforderlich.

Die kommunalen Stiftungen tragen einen Teil der monatlichen Beiträge für Sie als Mitarbeiter_innen und bieten Ihnen so die Möglichkeit, das umfangreiche Angebot zu einem verringerten Beitrag zu nutzen.

 

Ich möchte Hansefit-Mitglied werden. Was muss ich tun?

Um zum nächst möglichen Zeitpunkt Hansefit-Mitglied werden zu können, füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus.

 

 

Wann kann ich mich anmelden?

Die Hansefit-Mitgliedschaft kann zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines jeden Jahres abgeschlossen werden. Der Vertrag gilt bis zum 31.12. eines jeden Jahres und verlängert sich automatisch um 12 weitere Monate, wenn Sie nicht mindestens 6 Wochen vor Vertragsende kündigen. Sollte Ihr Arbeits- /Dienstverhältnis mit den kommunalen Stiftungen enden, endet die Mitgliedschaft automatisch.

 

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die kommunalen Stiftungen ermöglichen Ihnen die Hansefit-Mitgliedschaft zu einem reduzierten monatlichen Beitrag und gewähren hierzu einen monatlichen Zuschuss. Für einen monatlichen Eigenanteil in Höhe von 25,00 Euro (Stand 01.04.2023) können Sie Hansefit-Mitglied werden. Zusätzlich zum monatlichen Mitgliedsbeitrag zahlen Sie eine einmalige Servicegebühr in Höhe von 10,00 Euro sowie eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 59,50 Euro im 1. Monat der Mitgliedschaft.

Für die Nutzung einzelner Studios (wie z.B. Rückgrat) werden zusätzliche Kosten veranschlagt. Bitte erkundigen Sie sich vor der Nutzung der jeweiligen Verbundanlage über die vor Ort geltenden Rahmenbedingungen.

 

Ich bin bereits Mitglied in einem Fitness-Studio. Was kann ich tun?

Sofern Ihr Fitness-Studio Hansefit-Partner ist, können Sie Ihren Vertrag i.d.R. für die Laufzeit der Hansefit-Mitgliedschaft ruhen lassen. Bitte erkundigen Sie sich hierzu vor Abschluss der Hansefit-Mitgliedschaft in Ihrem Fitness-Studio.

Sollte Ihr Fitness-Studio bisher kein Hansefit-Partner sein, können Sie dieses als Partner vorschlagen. Hansefit prüft dann, ob die Voraussetzungen für eine Aufnahme als Verbundpartner vorliegen.

 

 

Sie können sich über dieses Portal anmelden. Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Anmeldung für eine Mitgliedschaft jeweils 6 Wochen vor dem Startdatum benötigt wird.

Weitere Informationen zum Firmenfitness-Programm  finden Sie unter den FAQs oder bei den Infoveranstaltungen im Januar.

Rückfragen richten Sie bitte an die Kollegen_innen des FB Zentrale Dienste/Personal über hansefit(at)sv-fr.de.

 

 

Alle Neu-Mitglieder erhalten den Zugang zum Hansefit-Angebot grundsätzlich nur noch per App.