12.12.2025
Manchmal bekommen die Mitarbeiter_innen in einem Schulgespräch oder im Kontakt mit Eltern Informationen, dass es einem Kind oder Jugendlichen nicht gut geht oder es gefährdet erscheint. Dafür brauchen alle Fachkräfte die Sicherheit eine Situation als Kindeswohlgefährdung einzuschätzen. Diese wichtige Kompetenz wird heute in einer halbtägigen Fortbildung für 17 Fachkräfte und Auszubildende der Kinder- und Jugendhilfe durch die beiden insofern erfahrenen Fachkräfte (ieF) Kuhlmann und Plantier vermittelt.
Das Ziel der Fortbildung ist es, Fachkräfte zu befähigen, Risiken frühzeitig zu erkennen und wirksame Schutzmaßnahmen umzusetzen. Dabei wird das Bewusstsein geschärft, dass Kinderschutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, die alle Beteiligten – von Kolleg_innen in der eigenen Einrichtung über Schulen bis hin zu Gesundheitsberufen – betrifft. Mit praxisnahen Fallübungen und professioneller Begleitung erhalten die Teilnehmenden wertvolle Handlungssicherheit, um in schwierigen Situationen angemessen zu reagieren und Kindern sowie Jugendlichen bestmöglichen Schutz zu bieten.
Seit 2008 gibt eine Vereinbarung mit dem Amt für Kinder und Familie Freiburg (Aki) , die uns als Träger von Jugendhilfeeinrichtungen zu einer genau vereinbarten Vorgehensweise verpflichtet, die sogenannte Meldung nach dem §8a SGB VIII. Diese Regelung wurde damals wegen eines dramatischen Todesfalls des kleinen Kindes „Kevin“ eingeführt: Dort waren verschiedene freie und öffentliche Träger mit der Familie des kleinen Jungen beschäftigt, aber die Informationen wurden nicht weitergeleitet und die einzelnen beteiligten Institutionen waren der Meinung, dass die anderen Einrichtungen tätig sein würden…
Die Kinder- und Jugendhilfe der Waisenhausstiftungen meldet jedes Jahr einige Kindeswohlgefährdungen. Diese werden dann mit allerhöchster Priorität von den Mitarbeiter_innen des Aki bearbeitet, so dass sich alle Beteiligten sicher sein können, dass die Kinder und Jugendlichen nicht mehr gefährdet sind.
Die Fortbildung verdeutlicht zugleich den Auftrag der kommunalen Stiftungen Freiburg: Kinderschutz ist für uns nicht nur ein Thema unter vielen, sondern als Organisation sehen wir unsere Verantwortung, Fachkräfte bestmöglich zu unterstützen, Standards zu vermitteln und Räume zu schaffen, in denen Kinder und Jugendliche zentrales Handlungsfeld unserer Arbeit sind, geschützt aufwachsen können. Uns ist es besonders wichtig, dass diese Fortbildung nicht nur Wissen vermittelt, sondern auch das Engagement, die Handlungssicherheit und das Verantwortungsbewusstsein aller Beteiligten stärkt.
Fachbereichsleitung Kinder- und Jugendhilfe