
Immobilien als sichere Basis für Stiftungsarbeit
Die Erträge aus Immobilien und Erbbaurechten fließen den Stiftungszwecken in der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe zu oder dienen der Vermögenserhaltung der kommunalen Stiftungen, etwa der Sanierung und Instandhaltung der Gebäude.
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